Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen – hier exemplarisch am ZOB in Sindorf

Sauberkeit auf öffentlichen Plätzen – hier exemplarisch am ZOB in Sindorf

Antrag zur Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.06.2022

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

mit DRS.NR. 167.21 hatte der Stadtrat in seiner Sitzung am 16.03.2021 die Neufassung der Stadtordnung und des Bußgeldkataloges beschlossen.

An neuralgischen Punkten in der Stadt – hier exemplarisch am ZOB in Sindorf (siehe Foto 1) hat dies bisher nicht zu einer Verbesserung der Sauberkeit und des Stadtbildes geführt. Es ist und bleibt ein Ärgernis, welches die Bürger*innen immer wiederkehrend an die Politik adressieren.

Aus unserer Sicht ist ein Vorgehen auf mehreren Wegen notwendig, um hier nachvollziehbare Verbesserungen des Stadtbildes zu erreichen. Daher sollte der Haupt- und Finanzausschuss folgenden Beschluss fassen:

  • Die Stadtverwaltung wird die am ZOB Sindorf ansässigen Geschäftsleute dahingehend anschreiben, dass mehr Bewusstsein geschaffen werden möge, dass ein saubereres Umfeld für mehr Attraktivität des ZOB sorgt, was auch den Geschäften    selbst zugutekommt. Das Aufstellen von Zigarettenaschenbechern könnte helfen, dass die Gäste der Geschäfte weniger Zigaretten auf den Boden werfen.
  • Es möge die Möglichkeit geprüft werden, in den Buswartehäuschen Plakate aufzuhängen, welche den Tenor haben sollten „Liebe Deine Stadt – halte sie sauber“.
  • Die vor Ort bestehenden Mülleimer mögen überprüft werden, ob darauf nicht nach Berliner Vorbild Sprüche angebracht werden könnten wie „Eimer liebt Dich“, „Becherbutler“, „Kippendiener“ (siehe Foto 2, Quelle Google).
  • Das Ordnungsamt wird angewiesen, für einen zu definierenden Zeitraum massiv verstärkt Verstöße gegen das Verunreinigungsverbot nach §4, insbesondere das    Wegwerfen oder Zurücklassen von Zigaretten oder Zigarettenkippen gemäß dem Bußgeldkatalog mit 200,00 bzw. 300,00 Euro zu ahnden. Dabei möge geprüft werden, ob probeweise bei jedem Verstoß nicht auch ein Taschenaschenbecher ausgehändigt werden könnte.

Diese Schritte sind notwendig, da es bisher nichts gebracht hat, einen neuen Bußgeldkatalog zu beschließen, wir alle mehrmals große Worte zur Sauberkeit in Kerpen veröffentlicht haben und dabei die Durchsetzung dieser Verbote bzw. Ahndung bei Zuwiderhandlung nicht in entsprechendem Maße erfolgt.

Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen                                    

Daniel Dobbelstein                                               
stv. Fraktionsvorsitzender
und Landtagskandidat

 

Foto1

 

Foto2