
Prüfung und Einrichtung von niederschwelligen Foodsharing-Plätzen im Kerpener Stadtgebiet
Antrag für den Ausschuss für Stadtplanung, Verkehr und Umwelt am 17.03.2026
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
die SPD-Fraktion stellt folgenden Antrag:
Wir bitten um Prüfung, ob in Kerpen die Einrichtung öffentlich zugänglicher, niederschwelliger Foodsharing-Plätze, unter klar definierten Rahmenbedingungen, möglich ist. Diese sollen in Form von mobilen Foodboxen auf Fahrrädern oder stationären „Fairteilern“ realisiert werden, an denen jeder und das ohne Zugangsvoraussetzungen, gebrauchsfähige, noch genießbare Lebensmittel kostenlos ablegen oder mitnehmen kann.
Der Ansatz dient zwei Zielen gleichermaßen:
- Nachhaltigkeit fördern & Lebensmittelverschwendung reduzieren. In Deutschland werden jährlich etwa 11 Millionen Tonnen Lebensmittel weggeworfen, davon ein großer Teil vermeidbar, gerade in Privathaushalten.
- Nachbarschaftliche Teilhabe stärken – Foodsharing-Plätze sind offen für alle Bürger*innen und nicht ausschließlich auf Bedürftige ausgerichtet; dies unterstützt eine breite Akzeptanz und Nutzung.
Damit die Kolpingstadt Kerpen alle relevanten rechtlichen Aspekte berücksichtigt, schlagen wir folgende Grundsätze und Rahmenbedingungen vor:
Fairteiler bzw. Foodsharing-Plätze gelten nach aktueller rechtlicher Bewertung nicht als Lebensmittelunternehmen im klassischen Sinne, da keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt und Lebensmittel nur kurzfristig sowie ausschließlich für den privaten Gebrauch weitergegeben werden. In diesem Rahmen greift das Lebensmittelrecht der „großen Betriebe“ (z. B. Kennzeichnungspflichten, Rückverfolgbarkeit) nicht direkt.
- Haftungsausschluss für die Kolpingstadt Kerpen:
In der Beschlussvorlage und bei Aufstellung der Plätze sollte klar festgelegt werden, dass die Stadt keine Verantwortung für die Beschaffenheit, Qualität oder Verzehrbarkeit der abgelegten Lebensmittel übernimmt, soweit keine grobe Fahrlässigkeit der Stadtverwaltung oder des eingesetzten Personals vorliegt. - Haftung der Nutzer:innen und Betreuenden:
- Die Stadt kann anordnen, dass Personen, die die Plätze betreuen (z. B. Ehrenamtliche, Foodsaver:innen), eine Haftungserklärung/Haftpflichtabsicherung abschließen bzw. eine Vereinbarung unterzeichnen, wonach sie für ihre Tätigkeit und Sorgfalt eigenverantwortlich einstehen. Eine Orientierungshilfe bieten bestehende foodsharing-Rechtsvereinbarungen, in denen Ehrenamtliche die Verantwortung für die Lebensmittel und deren Umgang selbst übernehmen.
- Sichtbare Hygieneregeln & Hinweise:
An jedem Foodsharing-Platz sollten Hygieneinformationen, Haftungshinweise und Nutzungshinweise gut sichtbar angebracht werden (z. B. „Abgabe und Entnahme auf eigene Verantwortung“, „Keine Lebensmittel mit Verbrauchsdatum“, „Bitte nur vollständig verpackte und genießbare Ware“). Dies reduziert Risiken und informiert gleichzeitig rechtssicher über die Erwartungen an Nutzer:innen - Eine Prüfung, ob die Kommunale Haftpflichtversicherung solche ehrenamtlichen, gemeinwohlorientierten Tätigkeiten einschließt, oder ggf. erweitert werden muss, sollte Teil der Verwaltungsprüfung sein.
- Die Verwaltung kann prüfen, inwieweit Kooperationen mit foodsharing e.V. oder lokalen Gruppen den rechtlichen Rahmen stärken.
Wir regen an, mögliche Standorte zu identifizieren, z.B.:
- Nähe zu Wochenmärkten oder zentralen Plätzen
- Öffentliche Einrichtungen (z. B. Bibliotheken, Jugendzentren)
- Orte mit hohem Passantenaufkommen
Diese sollten hinsichtlich Zugänglichkeit, Sicherheit und Verkehrsverträglichkeit geprüft werden.
Ein rechtlich sauber eingebettetes Konzept für offene Foodsharing-Plätze könnte ein innovatives, nachhaltiges und solidarisches Signal für die Kolpingstadt Kerpen sein und das mit minimalen Risiken und großer gesellschaftlicher Wirkung.
Mit freundlichen Grüßen
Miriam Lemaire
Stadtverordnete

