
PRESSEMITTEILUNG
Das Sondervermögen fair verteilen: SPD-Konzept sieht rund 26,5 Millionen Euro für die Kolpingstadt Kerpen vor
Aus dem Bundes-Sondervermögen für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen in Höhe von 100 Mrd. Euro wird über den Länderanteil Nordrhein-Westfalen rund 21 Milliarden Euro erhalten. Die SPD hat ein Konzept erarbeitet, wie diese Mittel verteilt werden sollen. Die SPD-Fraktion im Landtag NRW wird in der kommenden Plenarwoche (17. bis 19. September 2025) den entsprechenden Antrag dazu („Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!“) zur direkten Abstimmung stellen. So sollen mindestens 80 Prozent der Mittel, also rund 16,8 Milliarden Euro, an die Städte und Gemeinden gehen.
Hierzu erklärt Thomas Jurzcyk, Bürgermeisterkandidat der SPD in Kerpen:
„Anfang des Jahres konnte sich die SPD in Berlin mit der Idee durchsetzen, ein Sondervermögen für Infrastruktur in Höhe von insgesamt 500 Milliarden Euro zu schaffen, davon allein 100 Mrd. Euro für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen. Nun muss geklärt werden, wie die Mittel weiter verteilt werden: Wieviel Geld bekommen die Kommunen, welcher Anteil bleibt beim Land? Wir brauchen jetzt Klarheit, Verlässlichkeit und Tempo, damit wir in Kerpen umgehend und langfristig mit diesen Fördersummen planen können.
Wir wollen, dass das Sondervermögen schnell investiert wird und nicht mehr bis zum Sankt-Nimmerleinstag warten, wann endlich die Schulen saniert werden können. Andere Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz und Niedersachsen haben den Zeitdruck erkannt und dies bereits getan.
Die Städte und Gemeinden in Nordrhein-Westfalen schultern jedes Jahr rund 80 Prozent der öffentlichen Investitionen. Daher fordern wir, dass den Städten, Gemeinden und Kreisen auch 80 Prozent des NRW-Anteils am Bundes-Sondervermögen weitergeleitet werden.
Wir haben in unserem Konzept auch die Frage beantwortet, welche Stadt beziehungsweise welche Gemeinde eigentlich konkret wieviel Geld bekommen soll: Wir haben in Nordrhein-Westfalen mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument. Es bietet einen anerkannten Schlüssel, um Mittel zügig an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen ist dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung, anstatt komplizierte Förderprogramme aufzusetzen. Über diese Verteilung bekommt die Kolpingstadt Kerpen rund 26,5 Millionen Euro.
Wir fordern die Landtagsabgeordneten auch der anderen demokratischen Parteien aus dem Rhein-Erft-Kreis auf, diesem Konzept in der kommenden Woche im Landtag in Düsseldorf zuzustimmen. Die 26,5 Millionen Euro stehen uns zu und wir können sie auch wirklich gut gebrauchen. Es darf nicht sein, dass der NRW-Anteil an dem Sondervermögen im Landeshaushalt versickert.“
gez. Thomas Jurczyk
stv. Fraktionsvorsitzender
und Bürgermeisterkandidat
Nachfolgend der Antragstext der Fraktion der SPD im Landtag NRW:
LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
- Wahlperiode
Drucksache 18/Drnr
01.09.2025Antrag
der Fraktion der SPD
Kommunen in Nordrhein-Westfalen fair beteiligen – Kommunalquote aus dem Bundes-Sondervermögen festlegen!
I. Ausgangslage
Das vom Bund beschlossene Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stellt ein historisches Finanzierungsinstrument dar. Es soll sicherstellen, dass Deutschland in den kommenden Jahren massiv in die Modernisierung der Infrastruktur, die Transformation der Wirtschaft, die Energiewende und den Klimaschutz investieren kann.1 Für Nordrhein-Westfalen bedeutet dies voraussichtlich ein Finanzvolumen von rund 21 Milliarden Euro, welches anteilig aus diesem Sondervermögen in das Land fließen wird.2 Die Mittel aus diesem Sondervermögen sind ausdrücklich dafür vorgesehen, die notwendigen Zukunftsaufgaben auf allen staatlichen Ebenen abzusichern und Planungssicherheit zu schaffen.3 Dieses Geld stellt eine einmalige Chance dar, die massiven Investitionsrückstände in unseren Städten und Gemeinden abzubauen, zentrale Infrastruktur zu modernisieren und die Grundlagen für eine klimaneutrale Zukunft zu legen.
Die Kommunen sind dabei die entscheidende Umsetzungsebene. Sie betreiben Schulen, Kitas, Sportstätten und Krankenhäuser. Sie verantworten den öffentlichen Nahverkehr, die Energie- und Wärmewende vor Ort ebenso wie Radwege und kommunale Verkehrsinfrastruktur. Vor allem aber sichern sie im Alltag der Menschen sozialen Zusammenhalt, Integration und Teilhabe. Ohne die aktive Beteiligung der Städte, Gemeinden und Kreise können die ehrgeizigen Ziele des Bundes und des Landes nicht erreicht werden.
1 Vgl. BT-Drs. 21/1085, S. 8.
2 Vgl. § 2 Abs. 1 LuKIFG, BT-Drs. 21/1085.
3 Vgl. BT-Drs. 21/779, S. 8.
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Gleichzeitig sind viele Kommunen in Nordrhein-Westfalen strukturell unterfinanziert.4 Ohne eine verbindliche Kommunalquote laufen die Mittel des Sondervermögens Gefahr, im Landes-haushalt zu versickern oder nicht zielgerichtet dort anzukommen, wo sie am dringendsten gebraucht werden.
Andere Bundesländer haben dies erkannt und sich klar und frühzeitig zur Beteiligung der Kommunen verpflichtet. Schleswig-Holstein stellt 62,5 Prozent der Mittel für seine Kommunen bereit5, Rheinland-Pfalz gibt 60 Prozent an die kommunale Ebene weiter und stockt die Mittel zusätzlich aus Landesmitteln auf6, Niedersachsen sichert seinen Kommunen mindestens 60 Prozent der Gelder zu7. Diese Beispiele zeigen: Eine faire Beteiligung der Kommunen ist möglich, wenn sie politisch gewollt ist.
Der Bundesgesetzgeber hat in § 2 Abs. 2 S. 1 des Entwurfs zum Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) unmissverständlich deutlich gemacht, dass die Länder verpflichtet sind, einen Anteil der ihnen zustehenden Mittel aus dem Sondervermögen für die kommunale Infrastruktur festzulegen.8 Damit ist bereits auf Bundesebene klar verankert, dass die Mittel nicht allein auf Landesebene verbleiben dürfen, sondern gezielt in die kommunale Infrastruktur fließen sollen. Die Aufforderung, insbesondere die Bedürfnisse finanzschwacher Kommunen zu berücksichtigen, unterstreicht dies zusätzlich.
Vor diesem Hintergrund ist es die Verantwortung der Landesregierung, diese Vorgabe nicht restriktiv, sondern im Sinne einer starken kommunalen Beteiligung auszulegen. Eine Quote „nach Gutdünken“ würde der gesetzgeberischen Intention nicht gerecht. Vielmehr muss gelten: eine Kommunalquote so hoch wie möglich!
Die kommunalen Spitzenverbände in Nordrhein-Westfalen haben dazu deutlich gemacht, dass eine Kommunalquote von 78 Prozent notwendig wäre, um den tatsächlichen Investitionsbedarf zu decken.9 Diese Zahl ergibt sich aus dem Umstand, dass die Kommunen in NRW in den vergangenen fünf Jahren durchschnittlich 78 Prozent der gesamten öffentlichen Investitionen getragen haben. Angemessenheit bedeutet daher nichts anderes, als dass die Kommunen mindestens in diesem Umfang auch an den Mitteln aus dem Sondervermögen beteiligt werden müssen.
Die Landesregierung unter Ministerpräsident Hendrik Wüst hingegen zögert, laviert und vermeidet klare Zusagen. Statt den Kommunen Planungssicherheit zu verschaffen, hält er sich die Mittel offen und lässt damit Zweifel aufkommen, ob die Gelder wirklich dort ankommen, wo
4 Vgl. Bertelsmann Stiftung, Kommunaler Finanzreport 2025 (abrufbar unter: https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/kommunaler-finanzreport-2025, zuletzt abgerufen am 28. August 2025).
5 https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/I/Presse/PI/2025/mp/250618_zukunftsvereinbarung_land-kommunen
6 https://www.rlp.de/service/pressemitteilungen/detail/landesregierung-und-kommunale-spitzenverbaende-einigen-sich-auf-eckpunkte-zur-umsetzung-des-sondervermoegens
7 https://www.mf.niedersachsen.de/startseite/themen/haushalt/investitions_und_kommunalstarkungsp-aket/niedersachsen-kann-zukunft-243006.html
8 Vgl. BT-Drs. 21/1085, S. 8.
9 https://www.kommunen.nrw/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/infrastrukturpaket-kommunen-treten-fuer-unmittelbare-beteiligung-an-geldern-ein.html
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sie gebraucht werden. Während andere Länder Verbindlichkeit zeigen, bleibt Nordrhein-Westfalen unter CDU-Führung im Ungefähren. Der Ministerpräsident darf die kommunale Familie nicht länger mit leeren Versprechen abspeisen. Es ist nicht hinnehmbar, dass die Landesregierung bei jeder Gelegenheit betont, wie wichtig die Kommunen seien, aber im entscheidenden Moment nicht bereit ist, ihnen verbindlich einen festen Anteil zuzusichern. Es entsteht der Eindruck, dass die Landesregierung die Mittel des Sondervermögens lieber im eigenen Landeshaushalt bündelt, statt sie transparent und fair weiterzugeben.
Hinzu kommt, dass sich die Landesregierung nicht damit herausreden darf, das Gesetzgebungsverfahren im Bundestag sei noch nicht endgültig abgeschlossen.10 Eine landesseitige Verpflichtung auf eine Kommunalquote ist davon unabhängig. Im Gegenteil: Es wäre jetzt ein starkes politisches Signal an die Kommunen, dass Nordrhein-Westfalen sie nicht im Regen stehen lässt, sondern ihnen verlässlich einen festen Anteil der Mittel zusichert, sobald diese tatsächlich fließen.
Gerade im Blick auf den gewaltigen Investitionsstau in den Städten und Gemeinden kommt es nun darauf an, dass die Mittel rasch, unbürokratisch und gerecht weitergeleitet werden. Dafür bietet sich das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) als bewährtes Instrument an, das seit vielen Jahren die Grundlage für die Verteilung von Landesmitteln an die Kommunen bildet. Eine Anknüpfung der Sondervermögensmittel an dieses Verfahren würde nicht nur für Transparenz und Verlässlichkeit sorgen, sondern vor allem für Geschwindigkeit! Die Gelder könnten ohne neue, bürokratische Förderprogramme, Antragsverfahren oder kommunale Eigenanteile ausgezahlt werden.
Eine Kommunalquote aus den Mitteln des Bundes-Sondervermögen schafft Transparenz, Verlässlichkeit und Planungssicherheit. Sie gibt den Kommunen die Möglichkeit, die Gelder zielgerichtet einzusetzen und damit die großen Transformationsaufgaben erfolgreich zu bewältigen. Nur mit starken Kommunen kann Nordrhein-Westfalen stark bleiben. Ministerpräsident Hendrik Wüst muss endlich Verantwortung übernehmen und darf sich nicht länger davor drücken, die Kommunen an den Mitteln zu beteiligen.
II. Der Landtag stellt fest:
•
Das vom Bund aufgelegte Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität stellt erhebliche Mittel für Investitionen in Klimaschutz, Mobilität, Transformation und Daseinsvorsorge bereit.
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Ohne die Städte, Gemeinden und Kreise als erste Ebene staatlichen Handelns können diese Aufgaben nicht gelingen. Sie tragen die Hauptlast bei der Umsetzung der Energiewende, beim Ausbau der Infrastruktur und bei der Sicherung des sozialen Zusammenhalts.
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In anderen Bundesländern sind verbindliche Kommunalquoten vereinbart worden, teilweise ergänzt durch Absprachen mit den kommunalen Spitzenverbänden, um den Städten und Gemeinden Planungssicherheit zu geben.
10 Vgl. LT-Drs. 18/15329, S. 2.
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In Nordrhein-Westfalen fehlt eine solche landeseigene Verpflichtung bislang. Damit bleibt unklar, in welchem Umfang die Kommunen von den Mitteln profitieren, und es fehlt ihnen die Verlässlichkeit, um die dringend notwendigen Investitionen vorbereiten zu können.
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In Nordrhein-Westfalen existiert mit dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) bereits ein etabliertes, transparentes und kommunal akzeptiertes Verteilungsinstrument. Es bietet einen anerkannten Schlüssel, um Mittel zügig an die Städte, Gemeinden und Kreise weiterzugeben. Auch für die Gelder aus dem Bundes-Sondervermögen ist dieses Verfahren die sachgerechteste und unbürokratischste Lösung.
III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf,
1.
Sich unverzüglich zu einer verbindlichen Kommunalquote von mindestens 80 Prozent der Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen zu bekennen.
2.
Mit den kommunalen Spitzenverbänden schnellstmöglich in Verhandlungen einzutreten, um die konkrete Ausgestaltung einer verbindlichen Beteiligungsquote am Bundes-Sondervermögen umzusetzen.
3.
Die finanziellen Mittel aus dem Bundes-Sondervermögen über das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG NRW) an die Kommunen weiterzuleiten. Damit wird ein bewährter, transparenter und akzeptierter Verteilschlüssel genutzt, der eine schnelle und unbürokratische Mittelweitergabe ermöglicht.
4.
Zusätzlich zu den Bundesmitteln eine landesseitige Aufstockung zu prüfen, um den Kommunen noch größere Handlungsspielräume zu verschaffen und bestehende Investitionsrückstände wirksam abzubauen.
Jochen Ott
Ina Blumenthal
Christian Dahm
Justus Moor
und Fraktion