Unwettereinsatz am 21./22.08. 2026 – Einsatznachbereitung und Starkregenvorsorge

Unwettereinsatz am 21./22.08. 2026 – Einsatznachbereitung und Starkregenvorsorge
Anfrage für den Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss am 29.10.2026

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

am Abend des 21. August 2026 führte ein Unwetter zu 75 Einsatzstellen im Kerpener Stadtgebiet. Besonders betroffen waren nach Angaben der Feuerwehr die Stadtteile Horrem und Götzenkirchen. Sämtliche Einheiten der Feuerwehr Kerpen waren im Einsatz; die Arbeiten dauerten bis in die frühen Morgenstunden.

Den Einsatzkräften gilt unser ausdrücklicher Dank für ihren schnellen und engagierten Einsatz. Hinweise auf Mängel bei der Arbeit der Feuerwehr liegen uns nicht vor.

Die große Zahl der Einsatzstellen sollte dennoch sachlich ausgewertet werden. Dabei sind zwei Bereiche zu unterscheiden: die operative Gefahrenabwehr während des Ereignisses und die technische sowie präventive Starkregenvorsorge.

Wir bitten die Verwaltung daher um die Beantwortung der folgenden Fragen im Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss:

Einsatzgeschehen und Gefahrenabwehr

  • Wie verteilten sich die 75 Einsatzstellen auf die einzelnen Stadtteile? Kann die Verwaltung die räumliche Verteilung datenschutzkonform nach Straßen oder Gefährdungsbereichen darstellen?
  • Welche Arten von Schäden und Einsatzlagen traten auf? Wie viele Keller, Wohngebäude, Straßen, Unterführungen und öffentliche Anlagen waren betroffen?
  • Wie wurden die Einsatzstellen priorisiert und koordiniert?
  • War der Grundschutz für weitere zeitkritische Einsätze im gesamten Stadtgebiet jederzeit gewährleistet?
  • Wurden bei Personal, Fahrzeugen, Material, Kommunikation oder Einsatzleitung Belastungsgrenzen erreicht?
  • Musste Unterstützung durch Feuerwehren anderer Kommunen, Hilfsorganisationen, das Technische Hilfswerk oder private Unternehmen angefordert werden? Falls nein: Ab welcher Einsatzbelastung wäre externe Unterstützung erforderlich?
  • Stehen für vergleichbare Starkregenlagen ausreichend Fahrzeuge, Pumpen, mobile Schutzsysteme und sonstige technische Ausstattungen zur Verfügung? Besteht zusätzlicher Beschaffungsbedarf?
  • Welche Erkenntnisse ergeben sich aus dem Einsatz für die künftige Alarmierungs-, Einsatz- und Unterstützungsplanung?

Technischer und präventiver Starkregenschutz

  • Gab es Bereiche, die bereits bei früheren Starkregenereignissen betroffen waren? Welche wiederkehrenden Schadensschwerpunkte wurden festgestellt?
  • Wurden Auffälligkeiten bei der Kanalisation, bei Rückhaltebecken, Pumpanlagen, Gräben oder sonstigen Entwässerungseinrichtungen festgestellt?
  • Sind technische Defekte, unzureichende Kapazitäten oder besondere örtliche Abflussprobleme als Mitursache einzelner Überflutungen erkennbar?
  • Welche Niederschlagsmengen wurden im betroffenen Zeitraum gemessen und für welche Bereiche lagen konkrete Warnmeldungen vor?
  • Entsprechen die besonders betroffenen Bereiche den Darstellungen der bestehenden Starkregengefahrenkarte? Muss diese aufgrund der aktuellen Erkenntnisse aktualisiert oder ergänzt werden?
  • Welche bereits beschlossenen oder geplanten Präventionsmaßnahmen zum Starkregen- und Hochwasserschutz betreffen die festgestellten Schadensschwerpunkte? Wie ist der jeweilige Planungs- und Umsetzungsstand?
  • Welche zusätzlichen kurzfristigen, mittel- und langfristigen Präventionsmaßnahmen hält die Verwaltung in den wiederholten oder besonders stark betroffenen Bereichen für erforderlich?
  • Welche Möglichkeiten bestehen, Eigentümerinnen und Eigentümer in gefährdeten Bereichen gezielter über Rückstauschutz, baulichen Objektschutz und das richtige Verhalten bei Starkregen zu informieren?
  • Welche Förderprogramme von Land, Bund oder anderen Stellen können für Maßnahmen der Starkregenvorsorge, Entwässerung und Klimaanpassung genutzt werden?

Wir bitten um schriftliche Beantwortung und schlagen vor, die Ergebnisse gebündelt im Haupt-, Finanz- und Feuerschutzausschuss zu beraten. Soweit für einzelne Fragen die fachliche Zuarbeit anderer Verwaltungsbereiche erforderlich ist, sollte diese in die gemeinsame Vorlage für den Ausschuss einfließen.

Mit freundlichen Grüßen

Torsten Bielan
Stadtverordneter